Enforcement als Teil der Corporate Governance

Ein Essay zum Begriff des Enforcements als Element der Corporate Governance

 

Der Begriff „Corporate Governance“ umfasst die Einhaltung von Verhaltensstandards und Offenlegungspflichten kapitalmarktorientierter Unternehmen. Er richtet sich insbesondere an die Unternehmensführungen, bestehend aus Vorständen und Aufsichtsräten, die für Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei ihren unternehmerischen Entscheidungen sorgen sollen. Corporate Governance-Regelungen dienen in ersten Line dem Interesse der Anteilseigner (Shareholder), aber auch allen anderen an einem Unternehmen interessierten Personengruppen (Stakeholder), wie beispielsweise Mitarbeitern, Kunden und Lieferanten. [1]

Transparenz für Shareholder und Stakeholder kann nur erreicht werden, wenn von Seiten der Unternehmen ein quantitativer und qualitativer Informationsfluss unterstützt wird. Als Kerninformation und entscheidendes Element für die Beurteilung eines Unternehmens gilt die Aufstellung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Diese Informationen können nur als verlässlich, vergleichbar und entscheidungsrelevant angesehen werden, wenn eine ordnungsgemäße Anwendung der Rechnungslegungsstandards garantiert ist. An diesem Punkt wird die Bedeutung des Enforcements deutlich, welches eben genau diese ordnungsgemäße Anwendung sicherstellen soll.  [1]  Vgl. TIELMANN 2001: 2-5.
 

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